WENN DAS STURMGEWEHR PLÖTZLICH VERBOTEN IST...

Mit dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes 2019 wurden halbautomatische Waffen wie das Sturmgewehr 90 oder 57 über Nacht zu einer «verbotenen Waffe». Am 14. August 2022 läuft die Übergangs- und Meldefrist ab. Wer seine Waffe bis dann nicht gemeldet hat, dem droht Ärger.

 

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